Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

Autorin: Marianne Müller

Am 3. November 2021 veröffentlichte die FINMA auf ihrer Homepage eine neue Aufsichtsmitteilung, die sich dem Thema Prävention und Bekämpfung von Greenwashing widmet. In diesem Blogbeitrag zeigen wir auf, was Vermögensverwalter von Kollektivvermögen aus Sicht der FINMA hinsichtlich Nachhaltigkeit beachten sollten und mit welchen Massnahmen sie angesprochen werden können.

Nachhaltigkeit ist mehr als ein Trend

Heute gibt es unzählige Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsbezug. So bieten Finanzinstitute Produkte unter dem Label «nachhaltig», «grün» oder «ESG» an. Mangels einheitlicher Definition des Begriffs «Nachhaltigkeit» wendet die FINMA den Begriff bewusst breit an. Im Zentrum steht der Anlegerschutz. Anlegerinnen und Anleger sowie Kundinnen und Kunden sollen vor unzulässigem Geschäftsverhalten geschützt und nicht über vermeintliche Nachhaltigkeit von Produkten und Finanzdienstleistungen getäuscht werden.

Finanzintermediäre, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten, müssen folgende Aspekte hinsichtlich einer angemessenen Organisation beachten:

  • Nachhaltigkeitsbezogene Kriterien sind in den Anlageentscheidungsprozess zu integrieren und durch die unabhängige Risikokontrolle zu überprüfen.
  • Auf Stufe Verwaltungsrat und den operationellen Einheiten wird insgesamt Fachwissen und Kenntnisse im Bereich der Nachhaltigkeit verlangt.
  • Der Verwaltungsrat hat die Strategie in Bezug auf die Nachhaltigkeit vorzugeben.
  • Bei Bezug von Daten, Tools und Ratings ist eine angemessene Überprüfung und Überwachung der Datenprovider sowie Validierung der Informationen vorzunehmen.

Handlungsempfehlungen

Aufgrund der Erwartungshaltung der FINMA ergeben sich für Verwalter von in- und ausländischen Kollektivvermögen neue Herausforderungen. Hier einige Handlungsempfehlungen:

  • Das Thema Nachhaltigkeit sollte frühzeitig bei anstehenden Mutationen in den Leitungsgremien adressiert werden, um auf oberster Stufe die entsprechenden Kompetenzen aufbauen zu können.
  • Das Thema Nachhaltigkeit sollte beim nächsten Strategieworkshop gezielt angesprochen werden, allenfalls unter Beizug eines spezialisierten Moderators.
  • Viele Daten und Ratings beinhalten einen erheblichen Ermessensspielraum und basieren häufig auf Selbstdeklarationen der bewerteten Unternehmen. Um diesen «Bias» zu reduzieren, sollte in Bezug auf Daten, Tools und Ratings eine angemessene Governancestruktur etabliert werden.
  • Die institutsspezifischen Antworten auf die Erwartungshaltung der FINMA hinsichtlich Prävention und Bekämpfung von Greenwashing sollten im Nachhaltigkeitsbericht transparent offengelegt werden.

Fazit

Die neue Aufsichtsmitteilung der FINMA fordert die Finanzintermediäre auf, sich vertieft mit den Risiken von Greenwashing auseinanderzusetzen. Noch gibt es keine verbindlichen Standards, an denen sich Schweizer Finanzintermediäre bezüglich Offenlegung orientieren können. Mit transparenter freiwilliger Offenlegung des Themenbereichs bestehen Chancen, sich im harten Wettbewerb zu positionieren.

Kälin, M. / Müller, M. / Schmidli, S. (2022). Aktueller Überblick über Nachhaltigkeitsberichte Schweizer Finanzinstitute. Erkenntnisse aus der Studie der SWA Swiss Auditors AG. Zürich: Expert Focus