RAB veröffentlicht den Geschäftsbericht 2023

Autor: Franco A. Straub

Am 10. April 2024 hat die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ihren Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht. Dieser gibt einen guten Überblick über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres. Er gibt aber auch einen guten Ausblick über die Behörden-Schwerpunkte im Jahr 2024. Diese sind wie üblich unterteilt nach Rechnungs- und Aufsichtsprüfung.

Im Bereich des Financial Audits hat die RAB die folgenden Schwerpunkte definiert:

  • Operationelle Wirksamkeit von Systemen zum Qualitätsmanagement nach ISQM 1
  • Ausgestaltung und Implementierung von ISQM 2
  • Qualitätsmanagement bei einer Abschlussprüfung (ISA 220 Revised)
  • Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängender Abschlussangaben (ISA 540 Revised)

Der erwähnte Standard (ISQM 1) definiert die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem von staatlich beaufsichtigten Prüfgesellschaften. Er umfasst die folgenden acht wesentlichen Komponenten:

  • fester Risikobewertungsprozess
  • Unternehmensführung und Führung
  • relevante Ethikregeln
  • Akzeptanz und Pflege von Kundenbeziehungen und spezifischen Aufträgen
  • Durchführung von Missionen
  • Ressourcen
  • Information und Kommunikation
  • Prozess zur Überwachung und Durchführung von Abhilfemassnahmen

ISQM 2 definiert die Anforderungen an den auftragsbegleitendenden Qualitätssicherer, welcher vornehmlich bei börsenkotierten Unternehmungen erforderlich ist.

Beitrag zur Einhaltung der Standards durch die Prüfkunden

Um eine hohe Effizienz der Qualität bei den Prüfungen sicherzustellen, ist ein Verständnis für die folgenden Punkte wichtig:

  1. Dokumentation
    Es gilt der Grundsatz, was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geprüft. Dabei sollte sich sowohl der Prüfer wie auch der Geprüfte über die folgenden Kategorien von Prüfungsbestätigungen bewusst sein:

    • Externe Bestätigungen bringen die höchste Prüfsicherheit. Dabei handelt es sich um Auszüge von Banken, öffentlich-rechtlichen Registern (Handelsregister, Grundbuch etc.).
    • Hilfreich können auch Bestätigungen von Gegenparteien sein. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass Bestätigungen von nahestehenden Unternehmen mit der notwendigen kritischen Grundhaltung hinterfragt werden müssen.
    • Interne Berechnungen können zur Dokumentation von Prüfungen dienen. Sie müssen jedoch entsprechend hinterfragt und mit einer kritischen Grundhaltung gewürdigt werden.
    • Befragungen helfen dem Verständnis, sie sind aber in den meisten Fällen nicht alleine ausreichend, um eine angemessene Prüfungsdokumentation sicherzustellen.
  2. Verständnis für die kritische Grundhaltung
    «Der Berufsangehörige plant und führt eine betriebswirtschaftliche Prüfung bzw. eine Review mit einer kritischen Grundhaltung und im Bewusstsein durch, dass Umstände herrschen können, die dazu führen, dass die Sachverhaltsinformationen wesentlich falsch dargestellt sind. Eine kritische Grundhaltung bedeutet, dass der Berufsangehörige mit einer hinterfragenden Haltung eine kritische Beurteilung der Stichhaltigkeit der erlangten Nachweise vornimmt und dass der Berufsangehörige wachsam ist für Nachweise, die gegen die Verlässlichkeit von Dokumenten oder Angaben sprechen, die von der verantwortlichen Person beigebracht wurden, oder diese in Frage stellen.

Gerne nehmen wir uns Zeit, Ihnen die entsprechenden Grundsätze zu erläutern und zeigen Ihnen, wie wir mit unseren Revisionen einen Mehrwert für Sie generieren können.