Änderungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes

Autor: Franco A. Straub

Bereits vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 19. Juni 2024 die Vernehmlassung zu den Änderungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes eröffnet. Auch wenn sich das FinfraG primär die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen, wie zum Beispiel Börsen und anderen Handelssystemen, Zahlungssystemen oder zentralen Gegenparteien, regelt, so umfasst das Gesetz auch die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel.

Dazu gehören auch Bestimmungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation). Dieses ist daher auch für die weiteren Finanzmarktteilnehmer von Bedeutung.

Der Bundesrat kündigte bereits vor dem Inkrafttreten an, dass FinfraG nach fünf Jahren einer generellen Überprüfung zu unterziehen. Diese erfolgte im September 2022. Im Rahmen der aktuellen Revision sollen die folgenden Punkte den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden:

  • Finanzmarktinfrastrukturen: Gezielte Anpassungen sollen dem Ausfall einer systemrelevanten Finanzmarktinfrastruktur entgegenwirken. Ein solcher Ausfall, etwa einer zentralen Gegenpartei, birgt bedeutende Risiken für die Stabilität des globalen Finanzsystems und damit letztlich auch für den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Insbesondere werden die Eigenmittelvorschriften verstärkt, die Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung verbessert und die Anforderungen an Zahlungssysteme präzisiert.
  • Derivatehandel: Ausländische Aufsichtsbehörden sollen einfacher Zugang zu Schweizer Transaktionsregistern erhalten. Damit soll die Erkennung von globalen Stabilitätsrisiken im Derivatemarkt verbessert werden. Zudem sollen kleine, nicht im Finanzsektor tätige Unternehmen (sogenannte kleine nicht-finanzielle Gegenparteien) von weiteren Erleichterungen profitieren können.
  • Marktmissbrauch: Gezielte Massnahmen sollen die Verhinderung, Aufdeckung und Sanktionierung von Insiderhandel und Marktmanipulation verbessern. Ein robustes Dispositiv gegen Marktmissbrauch ist wichtig, um das Vertrauen der Finanzmarktteilnehmer/-innen zu geniessen und international über einen guten Ruf zu verfügen. Insbesondere soll neu das Gesetz die Grundzüge der für die Marktintegrität wichtigen Emittentenpflichten regeln. Heute werden diese Pflichten von den Börsen geregelt. Zudem soll eine handelsplatzübergreifende Überwachung von Marktmissbrauch durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ermöglicht werden.

Es ist zu erwarten, dass die Änderungen auch einen Einfluss auf die weitere Finanzmarktregulierung haben werden. Da häufig IT-Systeme angepasst werden müssen, empfehlen wir die zu erwartenden Änderungen zu beobachten. Mehr Informationen zur Vernehmlassung finden Sie unter:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101490.html