Insights SWA Asset Manager Radar 2020, Teil 3

Hoher administrativer Aufwand bei der Umsetzung der Anforderungen von FIDLEG und FINIG

Autor: Stephan Schmidli

Im Herbst 2020 lancierten wir mit dem «SWA Asset Manager Radar» ein neues Benchmarking in der Vermögensverwaltung. In einer Online-Umfrage erhoben wir Daten zur Umsetzung von FIDLEG / FINIG, zur Bewältigung der Corona-Krise und zur Relevanz von Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung. Die Ergebnisse der Umfrage veröffentlichen wir in unserer Blog-Reihe «Insights SWA Asset Manager Radar 2020».

In der Erhebung zum «SWA Asset Manager Radar 2020» wurden die Teilnehmenden zur Umsetzung von FIDLEG und FINIG und deren Verordnungen befragt. Nicht überraschend war dabei, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten die Meldung an die FINMA gemäss Art. 74 FINIG gemacht hat. Die Wenigen, die keine Meldung gemacht haben, dürften ihre Tätigkeiten bis Ende 2022 wohl aufgeben. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die zunehmenden Aktivitäten von gut aufgestellten Vermögensverwaltern, die bereit sind, «Einzelmasken» bei sich zu integrieren.

Der interne Umsetzungsaufwand wurde allgemein als eher hoch eingestuft. Die Mehrheit der Befragten hat sich für die Eruierung des Handlungsbedarfs und für die Umsetzung der neuen Anforderungen externe Hilfe bei Beratungs- und Prüfgesellschaften geholt. Als grösste Herausforderungen haben sich folgende Bereiche herausgestellt:

  • Anpassung der internen Regelwerke wie beispielsweise das Weisungswesen
  • Kundensegmentierung nach Art. 4 FIDLEG
  • Dokumentationspflicht nach Art. 15ff FIDLEG und Art. 18ff FIDLEV

Organisations- und Verhaltenspflichten ziehen offensichtlich weniger Anpassungsbedarf nach sich. Diese Themen wurden als Herausforderungen nur vereinzelt erwähnt.

Erstaunlicherweise hat keiner der Befragten angegeben, Anpassungen in der internen Organisation oder in den Geschäftsprozessen vornehmen zu müssen. In den Bereichen der Organisation und der Geschäftsprozesse scheinen die Befragten bereits fit und proper zu sein.

Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass eine solide Mehrheit der Befragten dezidiert der Meinung ist, dass das Schweizer Finanzmarktrecht mit Einführung von FIDLEG und FINIG noch nicht EU kompatibel und damit noch nicht ausreichend ist, den Marktzugang in die EU zu erleichtern.