Erste Erfahrungen der FINMA im Bewilligungsprozess von Vermögensverwaltern und Trustees

Autor: Markus Kälin

Am 24. Mai 2021 veröffentlichte die FINMA auf ihrer Homepage ein Dokument, in dem sie über ihre ersten Erfahrungen aus dem Bewilligungsprozess bei den Vermögensverwaltern und Trustees berichtet. Die FINMA macht Ausführungen zu den Themen «Einleitung», «risikobasierter Bewilligungsansatz» sowie «Geschäftsmodelle mit erhöhten Risiken». Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Aussagen kurz zusammen:

Einleitung

Der institutionelle und regulatorische Rahmen für die Umsetzung von FIDLEG/FINIG wurde geschaffen. Bei der FINMA sind 2’521 (Stand 31.12.2020) angekündigte Gesuche eingegangen. Aktuell hat die FINMA 95 Gesuche erhalten, 36 Vermögensverwalter wurden bewilligt. Bislang wurde noch kein Gesuch abgelehnt. Die FINMA hält fest, dass die Gesuche später als gemeldet eingereicht werden und ein Grossteil der Gesuche voraussichtlich erst im Jahr 2023 bearbeitet wird.

Um ein Level Playing Field sicherstellen zu können, soll eine risikobasierte Bewilligungsprüfung einheitliche Qualitätsstandards sicherstellen. Die Heterogenität der Vermögensverwaltungsbranche erachtet die FINMA dabei als besondere Herausforderung.

Von den Gesuchstellern erwartet die FINMA ein kritisches Self-Assessment bezüglich ihres eignen Geschäftsmodells, die Bereitschaft zur Vornahme der erforderlichen Anpassungen sowie das Einreichen eines qualitativ hochstehenden Bewilligungsgesuchs.

Risikobasierter Bewilligungsansatz

Der risikobasierte Bewilligungsansatz verlangt von Instituten mit risikoreichen Geschäftsmodellen die Umsetzung von angemessenen risikomindernden Massnahmen. Die Bewilligungsfähigkeit setzt dabei die angemessene Begrenzung und Kontrolle der inhärenten Risiken voraus. Mit der Zunahme der inhärenten Risiken werden die Bewilligungsanforderungen entsprechend steigen. Die FINMA hält fest, dass keine Bewilligung ohne die Umsetzung der erforderlichen Anpassungen (Ressourcenaufbau, Trennung von Risk und Compliance, Outsourcing etc.) erteilt wird. Die Schwerpunkte bei der Bewilligungsprüfung im Bereich Conduct liegen bei Suitability, Cross-Border, Pflichten nach GwG und den Marktverhaltensregeln.

Geschäftsmodelle mit erhöhten Risiken

Die allgemeinen Erwartungen der FINMA an Institute mit Geschäftsmodellen mit erhöhten Risiken werden detailliert aufgeführt. Die Auslegung des Begriffs «Geschäftsmodell mit erhöhten Risiken» obliegt der FINMA, wobei folgende Sachverhalte als risikobehaftet gelten:

  • De-minimis Verwaltung von Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen oder Fonds
  • Beizug von ausländischen Depotbanken
  • Bestimmte heterogene ausländische Kundenstruktur oder Kundenstruktur mit Fokus auf eine bestimmte ausländische Region
  • Verwendung von Anlageinstrumenten mit potenziellen Interessenkonflikten
  • Vorhandensein von unbeschränkten Kundenvollmachten
  • Hohes Volumen der verwalteten Vermögen (AuM > CHF 1 Mrd.)

In diesen Fällen gilt im Grundsatz das Erfordernis der operationellen Trennung der Risikokontrolle. Je nach Geschäftsmodell und Umfang sowie Art der Risiken erwartet die FINMA entsprechende Fachkenntnisse sowie allfällige Anpassungen in der Organisation. Zu einzelnen der oben aufgeführten Risikofaktoren listet die FINMA detailliert ihre Erwartungen auf.

Aufgrund der Analyse der von der FINMA aufgeführten Risikofaktoren dürfte die Anzahl der Institute mit Geschäftsmodellen mit erhöhten Risiken beträchtlich sein. Wir empfehlen Vermögensverwaltern, das FINMA-Dokument sorgfältig zu studieren.