FINIG und FIDLEG – Schritte zu einem reibungslosen Übergang

Autor: Rolf Duss

Unsere Informationsveranstaltung zu FINIG und FIDLEG fand am 29. November 2018 in Zürich statt. Referenten waren unter anderem Petra Gössi (Präsidentin FDP Schweiz), Alexander Rabian (Vorsitzender der Geschäftsleitung der SRO VSV) und Alexandre von Heeren (Vorstandsvorsitzender des Swiss Association of Trust Companies).

Die eidgenössischen Räte genehmigten am 15. Juni 2018:

Das FINIG regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute. In ihm werden Vermögensverwalter erstmals gesetzlich geregelt. Ihnen werden neue Pflichten auferlegt, die sie nach Ablauf der Übergangfristen zu erfüllen haben.

Mit FIDLEG erhält die Schweiz einen modernen Anlegerschutz, welcher sich an der Selbstverantwortung der Marktteilnehmer orientiert. Die Pflichten der Finanzintermediäre werden etwas ausgedehnt, jedoch sind viele Bestimmungen des FIDLEG bereits durch die Rechtsprechung oder durch bestehende Bestimmungen fest etabliert.

Nachdem die Gesetze verabschiedet sind, werden nun unter Federführung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen die Arbeiten an den Verordnungen zu den beiden Gesetzen (FINIV bzw. FEDLEV) erarbeitet. Ein Entwurf wird vor Ende 2018 publiziert und die Vernehmlassung dazu soll im Februar 2019 abgeschlossen werden.