FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2022: «Umsetzung der Klimarisiko-Offenlegung»

Autorin: Marianne Müller

Die FINMA analysierte die erstmalige Anwendung der Offenlegungspflichten gemäss FINMA Rundschreiben «Offenlegung für Banken und Versicherungen anhand der Jahresberichterstattung über das Geschäftsjahr 2021». Zum Inhalt der Offenlegungspflichten verweisen wir auf unseren separaten Blogbeitrag.

Obwohl das Rundschreiben nur Banken der Kategorie 1 und 2 betrifft, haben die Ausführungen Praxis-Relevanz, falls Institute eine freiwillige Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken in Erwägung ziehen. Mit Inkrafttreten der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung (siehe unseren separaten Blog) sind zudem weitere Banken von nichtfinanziellen Offenlegungspflichten betroffen (schätzungsweise ca. 40 Institute).

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Erkenntnisse der Aufsichtsbehörde zusammengefasst:

Form der Offenlegung

Wenn Verweise eingesetzt werden, erwartet die FINMA dass ein Verweis zu den jeweiligen Randziffern des Rundschreibens gemacht wird, um eine Vermischung mit anderen Nachhaltigkeitsinformationen zu vermeiden.

Governance-Struktur

Es ist darauf zu achten, dass nebst allgemeinen Ausführungen zur Governance-Struktur auch spezifisch der Umgang mit klimabezogenen Finanzrisiken adressiert wird.

Beschreibung der klimabezogenen Finanzrisiken und deren Einfluss auf das Institut

Die effektive Relevanz der klimabezogenen Finanzrisiken auf die Geschäftsstrategie und das Risikoprofil sollte anstatt generischer Ausführungen spezifischer beschrieben werden. Die FINMA sieht weiter Verbesserungspotential bei den Angaben zur Bestimmung der Wesentlichkeit sowie den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten. Die FINMA stellte fest, dass kein Institut die Kriterien und Bewertungsmethoden zur Beurteilung der Wesentlichkeit offenlegte.

Institutsweites Risikomanagement

Die Strukturen und Prozesse, mit denen die klimabezogenen Finanzrisiken identifiziert, beurteilt und bewirtschaftet werden, sollten transparenter dargestellt werden.

Quantitative Informationen (Kennzahlen und Ziele)

Die Kennzahlen und Ziele müssen auch bei der aktuell von der FINMA bewusst zugelassenen Methodenpluralität einen Bezug zu den klimabezogenen Finanzrisiken haben. Im Zweifel sollen die Institute die angewandten Metriken erläutern.

Fazit

Auslöser für die FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2022 ist die uneinheitliche Berichterstattung betreffend Umfang, Detaillierungsgrad und Bedeutsamkeit der Informationen. Die Feststellungen der FINMA überraschen jedoch nicht, denn die regulatorischen Anforderungen gemäss FINMA Rundschreiben «Offenlegung – Banken» sind – z.B. im Vergleich mit Deutschland (vgl. BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken) – bewusst flexibel formuliert. Die FINMA plant, im 2023 die Klimarisiko-Offenlegungen erneut zu überprüfen. Nach dieser zweiten Offenlegungsauswertung wird die Aufsichtsbehörde eine Ex-post-Evaluation unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Entwicklungen durchführen.

Die Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken steht erst am Anfang. Die Entwicklung ist dynamisch. Es gilt deshalb, die Entwicklungen laufend zu beobachten und die Berichterstattung transparenter und aussagekräftiger zu gestalten. Der (vorderhand) flexible resp. pragmatische Ansatz der FINMA ist deshalb sehr zu begrüssen.