Regulatorische Entwicklungen per 1.1.2024

Autor: Franco A. Straub

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten regulatorischen Entwicklungen für Banken, Wertpapierhäuser, Asset Manager, Vermögensverwalter und Trustees.

In Kraft getreten vor oder am 1.1.2024

Die entsprechenden gesetzlichen Entwicklungen sind in der zweiten Jahreshälfte 2023 verabschiedet worden und in Kraft getreten. Sie sind daher für Geschäftsjahre, welche am 1.1.2024 beginnen, zu beachten.

Geldwäschereibekämpfung

Aufsichtsmitteilung 5/2023 der FINMA

Kommunikation des von der FINMA erwarteten Detaillierungsgrads an eine Geldwäschereirisikoanalyse zu verschiedenen Aspekten. Die entsprechende Mitteilung richtet sich primär an Banken. Die FINMA erwartet aber, dass deren Inhalt auch von den anderen Beaufsichtigten entsprechend umgesetzt wird:

  • Definition der Geldwäschereirisikotoleranz;
  • Umfang der zu berücksichtigenden Geldwäschereirisikokategorien;
  • Nachvollziehbarkeit der Relevanz von Kriterien für Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken;
  • Überwachung der Einhaltung der Geschäftsstrategie und der Risikopolitik.

Die entsprechende Mitteilung enthält ein Beispiel, wie die FINMA die Umsetzung der entsprechenden Analyse erwartet.

Änderung des Aktienrechts

Bereits seit 1.1.2023 sind die Änderungen des Obligationenrechts in Kraft. Im Rahmen sind verschiedene Anpassungen an den Statuten in Betracht zu ziehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Stärkung der Aktionärsrechte
  • Minderheitenschutz
  • Virtuelle Generalversammlung
  • Kapitalband

Gerade im Hinblick auf die bestehenden Jahresabschlüsse ist auf die Änderungen von Art. 725 a und b OR hinzuweisen. Diese definieren bei Vermögensverwaltern und Trustees eine erhöhte Pflicht zur Überwachung von Liquidität und Überschuldung:

  • Handlungspflicht bei Erkennung
  • Revisionspflicht bei halbem Kapitalverlust
  • Rangrücktritt
  • Behebungsfrist bei Überschuldung

Sollten die entsprechenden Risiken nicht berücksichtigt werden, so kann dies zu erhöhten Haftungsrisiken für Verwaltungsräte führen. Ferner kann eine Verletzung der Revisionspflicht dazu führen, dass die Beschlüsse der Generalversammlung nichtig sind.

Datenschutz

Mit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes und der dazugehörigen Verordnung wurden die folgenden Punkte neu geregelt:

  • Auskunfts- und Dokumentationspflichten
  • Mindestanforderungen an Datensicherheit
  • Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
  • Bussenregime

Die entsprechenden Änderungen traten per 1.9.2023 in Kraft und führten zu Anpassungen in den folgenden Bereichen:

  • Präzisierungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Ergänzungen bei den Disclaimern auf der Website
  • Internen Prozessen

MWST (Ab 1.1.2024)

2022 hat der Souverän mit der Annahme der «Reform AHV 21» die Anpassung der Mehrwertsteuersätze wie folgt beschlossen:

  • Normalsatz: neu 8.1%, bisher 7.7%
  • Reduzierter Satz: neu 2.6%, bisher 2.5%
  • Beherbergungssatz: neu 3.8%, bisher 3.7%

Um das System so einfach wie möglich zu halten, sollten die alten Leistungen vor dem 1.1.2024 fakturiert werden. Ferner ist in den Systemen sicherzustellen, dass die neuen Sätze korrekt hinterlegt werden.

Gleichzeitig wurden aber auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze angepasst.

Verabschiedete oder erwartete Vorlagen

Folgende Vorlagen befinden sich zurzeit in Diskussion.

Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

Das neue Gesetz soll die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz weiter stärken. Dazu sind folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen
  • Einführung eines zentralen eidgenössischen Registers zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter
  • Meldepflicht für Finanzintermediäre von Unterschieden zwischen Registereinträgen und eigenen Informationen im Fall von unterlassenen Anpassungen durch den Kunden
  • Einführung von Sorgfaltspflichten für Berater und Anwälte, insbesondere für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowie der Gründung, der Umwandlung oder dem Verkauf von Gesellschaften
  • Sorgfaltspflichten für Edelmetall- und Edelsteinhandel bei Barzahlung über CHF 15‘000
  • Sorgfaltspflichten bei Barzahlung im Immobilienhandel

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird auch der Entwicklung der internationalen Standards «Financial Action Task Force» und «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes» Rechnung getragen. Die Eingabefrist zur Vernehmlassung ist Ende November 2023 abgelaufen.

L-QIF

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz im Bereich der Fondsdomizile zu stärken, hat die Schweiz eine neue Fondskategorie geschaffen, welche im Wettbewerb mit anderen internationalen Fondsdomizilen bestehen soll. Diese ist ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern vorbehalten. Der Vorteil des Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) besteht darin, dass er nicht durch eine Regulierungsbehörde genehmigt werden muss. Er kann dadurch schneller und günstiger aufgesetzt und angeboten werden.

Die Einführung des L-QIF wurde durch die Eidgenössischen Räte bereits 2021 beschlossen. Im Rahmen einer Anpassung der Kollektivanlagenverordnung wurden die Umsetzungsbestimmungen implementiert.

Es ist zu erwarten, dass die Vorlage im ersten Quartal 2024 in Kraft gesetzt wird.

FIDLEG-RS

Mitte 2024 wird die Anhörung zu einem FIDLEG-Rundschreiben erwartet. Dieses soll die grundlegenden Praxis- und Auslegungsfragen zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) zusammenfassen.